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News
Spenden im April
Katzenseelen am 22.04.2012 um 07:51 (UTC)
Im April haben wir wieder Spenden zu Rita nach Torrevieja und nach Malaga ins PAD gebracht. Rita erhielt unter anderem 4 Snuggle Safes, welche sie in Zukunft kranken Tieren geben kann, damit sie schön warm haben. Die 50 kg Nassfutter sind jedoch schon wieder gegessen und die Hundis haben auch mehr als 50 kg Trockenfutter bekommen dank einem Gnadenhof. Hinzu kamen noch einige kleinere Dinge, welche wir hier nicht auflisten können. Das PAD erhielt etwa 60 kg Nassfutter, Vitaminpasten, auch 4 Snuggle Safes und dazu eine Mikrowelle, damit sie die Snugglesafes überhaupt gebrauchen können. Auch etwas Trockenfutter für die Hunde von Chantal haben wir gebracht. Wir danken herzlich für die Spenden, welche unsere Kollegin in Deutschland mitgebracht hat.
Tierschutz für Katzen beginnt bei der Kastration
Katzenseelen am 22.04.2012 um 07:45 (UTC)
Der Tierschutz für Katzen beginnt bei der Kastration. Zu Beginn des Jahres haben wir einen Tierarzt gefunden, der uns 30 Katzen in Malaga kastriert hat. (sie Fotos unten) Diese Aktion verhindert die Geburt von hunderten von Kätzchen, welche schlussendlich zum grösstenteils elendig gestorben wären. Wir danken allen beteiligten und hoffen, dass wir dies bald wiederholen können. Natürlich ist so eine Aktion nicht ganz gratis, weshalb wir gerne auch Unterstützung für zukünftige Aktionen annehmen.
Erfolg für den internationalen Tierschutz gegen tierschutzverhindernde Beamte!
Katzenseelen am 22.04.2012 um 07:41 (UTC)
Neues von ZERGportal
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Ein klärendes und weitreichendes Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg für den internationalen Tierschutz:
Die Rettung von Tieren aus dem Ausland ist Tierschutz und kein Handel!
Am 19. April 2012 hat das Verwaltungsgericht Lüneburg in der Sache
'Internationaler Tierschutzverein Grenzenlos e.V. ./. Landkreis Soltau -Fallingbostel (seit 1.8.2011 Landkreis Heidekreis)'
ein Urteil gefällt, das für alle Tierschutzvereine in der Bundesrepublik Deutschland, die Heimtiere aus süd-und osteuropäischen Ländern vor Tod und Misshandlung retten, von größtem Interesse und weitreichender Bedeutung ist.
Der ITV Grenzenlos hatte am 12. März 2010 Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg eingereicht. Die Klage richtete sich gegen die Forderung des Veterinäramtes Soltau-Fallingbostel, dass für die Vermittlung von Hunden aus dem Ausland ein Antrag auf Genehmigung nach § 11 Abs.1 Nr. 3b des Tierschutzgesetzes gestellt werden müsse . Darüber hinaus war die Behörde der Auffassung, der Verein unterliege der Anzeige- und Registrierungspflicht nach § 4 Binnenmarkt- und Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchVO) über den gewerblichen Handel mit Wirbeltieren. Die Anzeige- und Registrierungspflicht gelte - so das Veterinäramt - auch für gemeinnützige Tierschutzvereine, die Heimtiere aus dem Ausland vor dem Tod retten mit der Absicht, ihnen in Deutschland ein Zuhause zu vermitteln. Das Veterinäramt drohte dem ITV Grenzenlos am 26. Januar 2010, eine Zuwiderhandlung ohne Genehmigung gemäß § 11 Abs.1.Nr. 3b TierSchG sei eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld geahndet würde. Der Vorsitze!
nde Richter des Verw.Gerichts erkannte deshalb die Berechtigung der Klage an.
RA Dr. Jürgen Küttner aus Köln vertrat den ITV Grenzenlos in dieser Sache und argumentierte, dass für den Transport von Hunden aus dem Ausland und ihre Vermittlung in Deutschland weder ein Antrag gemäß TierSchG noch eine Anzeigepflicht gemäß BmTierSSchVO erforderlich sein, denn der ITV Grenzenlos verfolge mit der Rettung der Hunde aus dem Ausland keine gewinnerzielende Absicht.
In der mündlichen Verhandlung vor Gericht vertrat RA Dr. Küttner in Anwesenheit der Vorsitzenden des ITV Grenzenlos Dr. Helga Körnig die Auffassung, dass im Gegensatz zur Darstellung des Veterinäramtes der finanzielle Aufwand für die veterinärmedizinische Vorbereitung der Hunde auf den Transport (Impfung, Mikrochip, Erstellung des Impfpasses, Entwurmung und Kastration) sowie für den Transport selbst wesentlich höher sei als die für die Vermittlung erhobene Schutzgebühr.
Das Gericht schloss sich dieser Auffassung an und ließ in seinem Urteil keinen Zweifel offen: Die Forderungen des beklagten Landkreises sind in beiden Punkten nicht gerechtfertigt und werden abgewiesen.
Dieses eindeutige Urteil wurde am 19. April 2012 verkündet. Die Berufung wurde nicht zugelassen!
Die schriftliche Begründung folgt und wird wegen ihrer überregionalen Bedeutung in der Homepage des ITV Grenzenlos (www.itvgrenzenlos.de) und in den websites anderer Tierschutzvereine veröffentlicht.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 27 Internationaler Tierschutzverein Grenzenlos e.V., Schwarmstedt
http://ZERGportal.de/Gericht/ITV-Grenzenlos-Pressemitteilung.pdf
Baloo
Katzenseelen am 22.04.2011 um 07:59 (UTC)
Nach langem haben wir nun wohl das ideale Zuhause für Baloo gefunden. Es gab sehr viele Anfragen, kaum passende und auch jetzt kommen weiterhin Anfragen rein. Wir hoffen, dass wir bald alle Inserate gelöscht haben.
Für alle Interessenten an Baloo: Es warte noch weitere ganz tolle Katzen in Spanien, auch immer wieder Persermixe.
Informative Seite
Katzenseelen am 02.03.2011 um 13:02 (UTC)
Von Zeit zu Zeit möchten wir hier die eine oder andere HP vorstellen, welche uns beeindruckt hat und wir sie deshalb gerne empfehlen möchten
Die folgende Seite ist von einer Tierärztin, welche gegenüber der Schulmedizin wie auch der heutigen standardisierten Ernährung kritisch ist. Lesen sie selber:
http://www.dr-vet-ziegler.com/
Mo und Romi - glückliches Ende der Überschwemmung
Katzenseelen am 01.03.2011 um 23:03 (UTC)
Wenn man von einem Unglück hört, dann ist man oftmals einfach hilflos, weiss nicht wie helfen und fragt sich dann auch: Musste das jetzt sein? Und weshalb hat es wieder die Ärmsten getroffen?
Die Überschwemmung im PAD hat alle getroffen und hat uns nur wieder die Hilflosigkeit gezeigt, die wir gegenüber Naturgewalten haben. Und keiner konnte es verstehen, weshalb die Tiere wieder leiden mussten, noch mehr leiden.
An dieser Stelle möchten wir aber auch von einem glücklichen Ende erzählen: Mo und Romi sitzen schon weit über ein Jahr im Tierheim. Sie waren in getrennten Gehegen und hatten sich wohl auch gesehen. Das Tierheim wurde dann zur Reinigung fast geleert. Die Tiere kamen auf privaten Pflegestellen und in anderen Tierheimen unter. Als sie zurückkamen, wurden sie teilweise in andere Gehege gesetzt, als dass sie ursprünglich waren. So kamen Romi und Mo in dasselbe Gehege.
Und für die beiden war es eventuell das Glück im Unglück, denn die beiden haben sich tatsächlich gefunden und waren fortan ein Liebespaar. Nur sich zu finden ist ja nicht genügend, wenn wir ehrlich sind. Nach solanger Zeit ein Zuhause wäre ja das richtige. Das Zuhause hat sich gefunden. Jetzt hoffen wir nur noch, dass die Tests negativ sind und dann, dass sie bald umziehen dürfen.