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Katzenseelen in Not
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Alle Bilder dieser Seite sind Eigentum von Katzenseelen in Not und dürfen nur mit Erlaubnis von Katzenseelen in Not verwendet werden.
 
Schutzvertrag und Schutzgebühr

Wir vermitteln alle unsere Katzen nur mit Schutzvertrag und einer Schutzgebühr.

Der Schutzvertrag umfasst alle wesentlichen Punkte zum Schutz der Katze. Die Schutzgebühr deckt niemals die tatsächlichen Kosten für die Vorbereitungen, die ärztlichen Untersuchungen und Maßnahmen, die unternommen werden müssen, damit die Katze reisefertig gemacht werden kann. Hinzu kommen vor Ort die Unterbringungskosten, die Reisekosten etc.

Die Schutzgebühr beträgt für eine EKH Katze 260 Franken, für eine Rassemix-Katze 300 Franken. Wir verlangen etwas mehr für Rassemixe, weil diese oftmals sehr leicht zu vermitteln sind und man auch gewillt ist, etwas mehr zu zahlen. Somit wird die Kasse der Tierschützer vor Ort damit entlastet und man hat für die ganzen Sorgenkinder wieder etwas mehr Geld.  Bei unkastrierten Katzen erstatten wir bei Nachweise der Kastration innerhalb von 6 Monaten nach der Übernahme einen Betrag von 60 Franken zurück.

Die Schutzgebühr soll einen kleinen Teil der Unkosten, die wir alle haben abdecken. Diese Unkosten setzen sich aus folgendem zusammen:

  •  Alle Untersuchungen und Behandlungen durch einen Tierarzt

  • Alle Impfungen

  • Entwurmungen

  • Test auf FIV und Leukose (FIV Test erst ab dem 6. Monat aussagekräftig!)

  • Mikrochip

  • Bei entsprechendem Alter Kastration

  • EU-Heimtierausweis

  • Kosten für den Transport
  •  
  • Rücksendekosten der Transportboxen 

 

Es gibt immer wieder Tiere, die krank werden und dabei auch höhere Tierarztkosten verursache. Wenn sie selber mal beim Tierarzt waren, wissen sie, wie schnell man mal 200 Franken ausgegeben hat.

In der Zwischenzeit gibt es auch Tierärzte, die bis zu 240 Franken für eine Kastration bei einer Katze verlangen. Solche Preise sind leider möglich, da es zwischen den Tierärzten Preisabsprachen gibt. Das macht uns sehr traurig, weil solch hohe Preise nicht im Sinne des Tierschutzes ist.

Gleichzeitig soll aber durch den Schutzvertrag und die Schutzgebühr eine nicht geprüfte Weitergabe der Katzen an Dritte ausgeschlossen werden. Sie sollen nicht als Wanderpokale enden.

Leider kommt es immer wieder vor, dass wir die Transportboxen nicht zurückbekommen. Damit weitere Katzen reisen können, sind wir aber darauf angewiesen. Deshalb erheben wir immer ein Boxenpfand in Höhe von 25 Euro. Das Boxenpfand wird mit der Schutzgebühr fällig. Es wird Ihnen zurück überwiesen, sobald die Box wieder bei uns eingegangen ist. Im Schutzvertrag enthalten ist die Adresse, wohin sie die Box schicken können.

Den Schutzvertrag können Sie auf Wunsch gerne vorher einsehen. Er ist den hiesigen Tierheimverträgen ähnlich.

 
   
 
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